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Neue Rehabilitationsfinanzierung ST Reha

Der Countdown ist gestartet: Nach mehreren Verschiebungen wird das neue einheitliche Tarifsystem der stationären Rehabilitation ST Reha am 1. Januar 2022 in Kraft treten (vorbehaltlich des definitiven Entscheids des Bundesrats). Diese neue Rechnungsstellungsmethode, die die heute in der Rehabilitation verwendeten Tagespauschalen ersetzt, ist ein pauschalisiertes Vergütungssystem nach Art und Schwere des Einzelfalls.

Die Nomenklatur und die Methodik, die auf der medizinischen Kodierung basiert, sind einzigartig und in der gesamten Schweiz anwendbar. Es handelt sich um ein Klassifizierungssystem, in dem Patienten je nach verschiedenen medizinischen und nicht-medizinischen Kriterien, wie Diagnose, Komorbiditäten, Behandlungen, Aufenthaltsdauer, dem Grad an Autonomie usw. in homogene Gruppen (RCG = Readaptation Costs Groups) zusammengefasst werden.

In der Clinique Le Noirmont arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe seit einigen Jahren daran, im Hinblick auf bestimmte Prozesse, die die gesamte Einrichtung betreffen, Konformität herzustellen.

Diese sind:

  • die medizinische Akte, die Pflegeakte, die therapeutische Akte, die Datenerfassung;
  • die Rehabilitationsprogramme und ihre Intensität;
  • die medizinischen Klassifizierungen und die Qualität der Entlassungsbriefe;
  • die Kodierung, die Gruppierung und die Definition von Verwaltungsfällen;
  • die Rechnungsstellung und die Kostenrechnung.

 

In diesem Zusammenhang zählen wir, was die Festlegung der neuen Rehabilitatonstarife angeht, angesichts der steigenden Zunahme der Schwere der Fälle aber auch der administrativen Belastung aufgrund der Einführung von ST Reha insbesondere auf unsere Tarif-Partner – die Versicherungen –.

Auch hoffen wir, dass dieses System fair, transparent und im Hinblick auf die Leistungen für die Patienten mit anderen Rehabilitationskliniken (in qualitativer und quantitativer Hinsicht) vergleichbar ist und dass es die Tarifdisparitäten des alten Systems ausräumen kann.

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